Zum Hauptinhalt springen

Dorferneuerungsprogramm

Grundlagen und Vorteile des Dorferneuerungsprogramms:

Die Gemeinde bietet über das Planungsbüro Wolf, Kaiserslautern, eine kostenlose Beratung für
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für Gestaltungsmaßnahmen im Ortskern, aber
darüber hinaus auch in den Neubaugebieten an. Falls Sie in den Ortskernen/Altortbereichen von Stadecken und Elsheim eine Renovierung, Sanierung oder gar einen größeren Umbau vorhaben, empfiehlt es sich, die kostenlose Beratung durch den Dorfplaner in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung sollte dann auch für Farbanstriche etc. durchgeführt werden, um z. B. blendend weiße Fassaden oder schreiende Farben in unserem Ortsbild zu vermeiden. Bei umfangreicheren Maßnahmen kann auch eine Förderung in Anspruch genommen werden.

Förderung und finanzielle Hilfen:
Die Dorferneuerung ermöglicht, dass die alte ortsbildprägende Bausubstanz im Altort (in der Regel bis 1945) mit finanzieller Hilfe aus dem Dorferneuerungsprogrammes des Landes erhalten, saniert, erneuert und umgenutzt wird. Gefördert werden Maßnahmen, die umfangreich eine Erhaltung der alten Bausubstanz, einen gestalterischen Rückbau oder eine Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Anwesen im Ort vorsehen. Die Förderung kann nach den Förderrichtlinien bis zu 30 %, maximal 20.400,00 Euro des finanziellen Aufwandes betragen, der mit Kostenanschlägen oder Kostenschätzungen ermittelt wird. Dabei ist auf eine dorfgerechte und regional typische Ausführung und Gestaltung zu achten. Schwerpunkte in der Förderung im privaten Bereich sind die umfassende Sanierung ortstypischer oder ortsbildprägender Bausubstanz, die Schaffung neuen oder zusätzlichen Wohnraumes durch Umnutzung zum Beispiel einer Scheune oder eines ehemaligen Wirtschaftsgebäudes oder durch den Ausbau des Dachgeschosses. Es sind auch Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Hof oder an der Außenanlage förderfähig. Der Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen und muss nicht zurückgezahlt werden.

Beratung durch das Planungsbüro Wolf als unser Dorfplaner:
Eine Beratung durch das Planungsbüro erfolgt am Objekt. Dabei wird über die fachlich richtige Sanierung (bauliche Beratung für feuchte Mauern, Wärmedämmung etc.), Umnutzungs- und
Erweiterungsmöglichkeiten über die ortsgerechte Gestaltung (Verwendung orts- und regionaltypischer Baumaterialien, Farben, Putzstrukturen, Ziegelformen, Fenstergliederungen) bei Übereinstimmung in den Punkten 1 und 2, also bei fachlich richtiger Ausführung und ortsgerechter Gestaltung, über Fördermöglichkeiten und Förderprogramme informiert. Die Beratung dauert in der Regel ca. 1 bis 2 Stunden und muss, abhängig von der Situation, in folgenden Gesprächen vertieft werden, ggf. mit dem beauftragten Architekten, mit Handwerkern oder mit Herrn Heinrichs von der zuständigen Fachabteilung der Kreisverwaltung.

Förderantrag und Ablauf der Maßnahme:
Bei der Beantragung von Fördermitteln ist vorab ein Förderantrag zu stellen. Dabei sollte mit einem ausreichenden Vorlauf für die Bearbeitung von ca. 6-12 Monaten gerechnet werden. Für den Förderantrag sind Kostenanschläge von Handwerker oder Bauingenieur bzw. Architekt notwendig. Auch Eigenleistung kann gefördert werden. Mit der Maßnahme darf allerdings erst nach der Bewilligung der Fördermittel oder der Bewilligung des vorzeitigen Baubeginns angefangen werden. Eine Maßnahme kann sich über drei aufeinander folgende Jahre  erstrecken, muss also nicht in einem kurzen Zeitraum durchgezogen werden. Auf diese Weise kann sich schnell eine umfangreiche Sanierungsmaßnahme ergeben, wenn ein Antragsteller drei Jahre voraus plant und den Antrag entsprechend entwickelt.

Anmeldung:
Für die Beratung wenden Sie sich bitte an den Ortsbürgermeister Barth oder an die Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Frau Puntheller. Über diese Anlaufstellen wird mit uns ein Beratungstermin innerhalb kurzer Zeit vereinbart. Bei der Verbandsgemeinde, bei der Kreisverwaltung, aber auch bei dem Planungsbüro Wolf erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare für die Fördermittel des  Dorferneuerungsprogrammes.

Suchformular

Rathaus

Gemeindeverwaltung
Auf der Langweid 10
55271 Stadecken-Elsheim
Tel: 06136-2248
Fax: 06136-6701
E-Mail: gemeinde@remove-this.stadecken-elsheim.de

Öffnungszeiten des Verwaltungsbüros
montags und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr
mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr
freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr

Kontaktformular